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   BGH, 10.01.2018 - IX ZA 32/17   

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https://dejure.org/2018,1751
BGH, 10.01.2018 - IX ZA 32/17 (https://dejure.org/2018,1751)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2018 - IX ZA 32/17 (https://dejure.org/2018,1751)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - IX ZA 32/17 (https://dejure.org/2018,1751)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.08.2013 - IX ZA 17/13

    Prozesskostenhilfe für Antrag auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheit

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - IX ZA 32/17
    Einer solchen Untätigkeitsbeschwerde ist jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) am 3. Dezember 2001 der Boden entzogen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2013 - IX ZA 17/13, nv Rn. 3 mwN).
  • BGH, 31.03.2009 - IX ZA 4/09
    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - IX ZA 32/17
    Eine Wiedereinsetzung in die Rechtsbeschwerdefrist käme nach etwaiger Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht, weil der Prozesskostenhilfeantrag erst mehr als ein Jahr später und damit gleichfalls weit verspätet gestellt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2009 - IX ZB 77/09, IX ZA 4/09, IX ZA 5/09, nv Rn. 2).
  • BGH, 31.03.2009 - IX ZA 5/09
    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - IX ZA 32/17
    Eine Wiedereinsetzung in die Rechtsbeschwerdefrist käme nach etwaiger Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht, weil der Prozesskostenhilfeantrag erst mehr als ein Jahr später und damit gleichfalls weit verspätet gestellt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2009 - IX ZB 77/09, IX ZA 4/09, IX ZA 5/09, nv Rn. 2).
  • BGH, 31.03.2009 - IX ZB 77/09

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht der

    Auszug aus BGH, 10.01.2018 - IX ZA 32/17
    Eine Wiedereinsetzung in die Rechtsbeschwerdefrist käme nach etwaiger Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht, weil der Prozesskostenhilfeantrag erst mehr als ein Jahr später und damit gleichfalls weit verspätet gestellt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2009 - IX ZB 77/09, IX ZA 4/09, IX ZA 5/09, nv Rn. 2).
  • BGH, 09.01.2020 - III ZB 54/19

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde als Untätigkeitsbeschwerde wegen

    Jedenfalls nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) am 3. Dezember 2011 ist die nach früherer Rechtslage von einzelnen Gerichten und Teilen der Literatur befürwortete Untätigkeitsbeschwerde nicht mehr statthaft (Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - III ZB 118/15, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 20. November 2012 - VIII ZB 49/12, NJW 2013, 385 Rn. 3 und vom 10. Januar 2018 - IX ZA 32/17, juris Rn. 2).
  • BGH, 16.01.2020 - III ZB 84/19

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde und Beiordnung eines Rechtsanwalts als Notanwalt

    Soweit der Antrag der Klägerin auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde, mit dem sie sich der Sache nach gegen die Ablehnung einer Entscheidung durch das Oberlandesgericht wendet, als Untätigkeitsbeschwerde auszulegen sein sollte, wäre diese nicht statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - III ZB 118/15, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 20. November 2012 - VIII ZB 49/12, NJW 2013, 385 Rn. 3 und vom 10. Januar 2018 - IX ZA 32/17, juris Rn. 2).
  • BGH, 09.01.2020 - III ZB 83/19

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    VIII ZB 49/12, NJW 2013, 385 Rn. 3 und vom 10. Januar 2018 - IX ZA 32/17, juris Rn. 2).
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